Internes Hinweisgebersystem

In Übereinstimmung mit und als unmittelbare Folge der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (im Folgenden nur als „Richtlinie“ bezeichnet), und dem Gesetz Nr. 171/2023 Tsch. GBl., dem Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern, ist es möglich, Verstöße über das Interne Hinweisgebersystem zu melden.

Gleichzeitig wurde eine zuständige Person bestellt, die Meldungen über Verstöße entgegennimmt und prüft. Die bestellte zuständige Person ist Mgr. Klára Hořínková.

Ein/eine Hinweisgeber/in im Sinne der Richtlinie ist eine natürliche Person, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit oder sonstigen beruflichen Tätigkeit für die Gesellschaft CTR Atmospherica Aviation a.s. Kenntnis von einer rechtswidrigen Handlung erlangt hat, die gegen eine gesetzliche Vorschrift verstößt, die in einen der von der Richtlinie definierten Bereiche fällt (weitere Informationen finden Sie unter korupce.cz/protikorupcni-agenda/whistleblowing).

Meldungen über mögliche Verstöße, die die Kriterien der Richtlinie erfüllen, können über das Interne Hinweisgebersystem an die zuständige Person erfolgen:

Schriftlich können die Meldungen kann an die zuständige Person erfolgen:

  1. a) elektronisch per E-Mail an whistleblowing@atmospherica.aero
  2. b) per Postan die Adresse der CTR Atmospherica Aviation a.s., Seifertova 2919/12, 130 00 Praha 3, der Umschlag muss versiegelt und mit dem Vermerk „Vertraulich, nur für die zuständige Person“ versehen sein.

Mündlich können die Meldungen an Werktagen zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr bei der zuständigen Person erfolgen:

  1. a) telefonischunter der Telefonnummer 255 702 733 (es wird eine Niederschrift des Gesprächs angefertigt),
  2. b) persönlich nach vorheriger telefonischer Absprache mit der zuständigen Person unter der oben genannten Nummer.

CTR Atmospherica Aviation a.s. schließt die Entgegennahme von Meldungen von Personen, die keine Arbeit oder ähnliche Tätigkeiten für die oben genannte Gesellschaft gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 171/2023 Tsch. GBl., das Gesetz über den Schutz von Hinweisgebern, ausüben.

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