Nutzungsrechte

Das Subjekt der Daten hat das Recht über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert zu werden. Darunter versteht sich das Recht auf bestimmte Informationen über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Es handelt sich insbesondere um Informationen über den Zweck der Verarbeitung, die Identität des Verwalters, über seine berechtigten Interessen, über die Empfänger der personenbezogenen Daten usw.

Zu den weiteren Rechten des Subjektes gehört das Recht auf Zugang zu den personenbezogenen Daten, das Recht auf Änderung, bzw. Ergänzung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Übertragbarkeit der Daten, das Recht Einwände zu erheben und das Recht kein Gegenstand einer automatisierten individuellen Entscheidung, einschließlich Profilierung zu sein.

Recht auf Zugang zu den personenbezogenen Daten:
Sie haben das Recht zu wissen, welche Daten der Verwalter über Sie verarbeitet, zu welchem Zweck er diese verarbeitet, für welchen Zeitraum er diese verarbeitet, woher er Ihre personenbezogenen Daten bezieht, von wem diese, außer vom Verwalter, verarbeitet werden und welche weiteren Rechte Sie im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche personenbezogenen Daten über Ihre Person vom Verwalter verarbeitet werden, können Sie vom Verwalter eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, vom Verwalter verarbeitet werden oder nicht. Wenn Daten vom Verwalter verarbeitet werden, haben Sie das Recht auf Zugang zu diesen personenbezogenen Daten.

Recht auf Änderung, bzw. Ergänzung:
Wenn Sie feststellen, dass die personenbezogenen Daten, die über Sie vom Verwalter verarbeitet werden, ungenau oder unvollständig sind, haben Sie das Recht, dass diese vom Verwalter ohne unnötigen Aufschub berichtigt, eventuell ergänzt werden.

Recht auf Löschung:
Sie haben das Recht vom Verwalter die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten aus folgenden Gründen zu verlangen: wenn der Verwalter Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für jene Zwecke benötigt, für die er diese verarbeitet hat, wenn Sie die Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten wiederrufen, wobei es sich um solche Daten handelt, zu deren Verarbeitung Ihre Zustimmung notwendig ist und der Verwalter gleichzeitig keinen anderen Grund dafür hat, weshalb er diese Daten weiterhin verarbeiten sollte, wenn Sie Ihr Recht auf Einwände gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nutzen, die vom Verwalter aufgrund der berechtigten Interessen des Verwalters verarbeitet werden, wenn diese berechtigten Interessen nicht mehr vorliegen oder wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Verwalter nicht mehr im Einklang mit den allgemein verbindlichen Vorschriften erfolgt. Dieses Recht kann nicht angewandt werden, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auch weiterhin zur Erfüllung der Rechtspflicht des Verwalters oder zur Bestimmung und Ausübung der Rechtsansprüche des Verwalters oder zu deren Verteidigung erforderlich ist.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Sie können weiter das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nutzen. Dieses Recht ermöglicht es Ihnen in bestimmten Fällen zu fordern, dass Ihre personenbezogenen Daten gekennzeichnet werden und diese Daten kein Gegenstand weiterer Verarbeitungen innerhalb eines begrenzten Zeitraumes sind. Die Verarbeitung der persönlichen Daten muss vom Verwalter eingeschränkt werden, wenn Sie die Genauigkeit der persönlichen Daten anzweifeln (bis diese berichtigt werden), wenn Ihre personenbezogenen Daten vom Verwalter ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage verarbeitet werden (z.B. über den Rahmen hinaus, in dem er diese verarbeiten muss), Sie jedoch der Löschung solcher Daten nur deren Einschränkung vorziehen (z.B. wenn Sie erwarten, dass Sie dem Verwalter in Zukunft solche Daten sowieso zur Verfügung stellen würden), wenn der Verwalter Ihre personenbezogenen Daten für die oben angeführten Zwecke nicht mehr benötigt, Sie diese jedoch zur Bestimmung, Ausübung oder Verteidigung Ihrer Rechtsansprüche fordern oder Einwände gegen die Verarbeitung vorbringen. Für den Zeitraum, in dem der Verwalter prüft, ob Ihr Einwand berechtigt ist, ist er dazu verpflichtet die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken.

Recht auf Übertragbarkeit der Daten
Wenn die Verarbeitung aufgrund Ihrer Zustimmung oder aufgrund eines Vertrages und automatisiert erfolgt, haben Sie das Recht auf die sogenannte Übertragbarkeit dieser Daten. Dieses besteht aus der Pflicht des Verwalters dem Träger der Daten alle über ihn verarbeiteten Informationen in einem strukturierten, gängig verwendeten, maschinell lesbaren Format zu übergeben.

Recht auf Erhebung von Einwänden gegen die Verarbeitung:
Sie haben das Recht Einwände gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten vorzubringen, die für die Zwecke des berechtigten Interesses des Verwalters erfolgt. Wenn es sich um Marketingaktivitäten handelt, beendet der Verwalter die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ohne weiteres; in anderen Fällen tut er dies, wenn Sie keine verbindlichen berechtigten Gründe dafür vorlegen, eine solche Verarbeitung nicht fortzusetzen oder wenn Gründe zur Bestimmung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen vorliegen.

Beschwerderecht:
Durch die Geltendmachung der Rechte auf die oben angeführte Art bleibt Ihr Recht auf Beschwerden beim zuständigen Aufsichtsamt unberührt. Dieses Recht können Sie insbesondere dann geltend machen, wenn Sie glauben, dass Ihre personenbezogenen Daten vom Verwalter unberechtigt oder im Widerspruch mit den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften verarbeitet werden. Eine Beschwerde gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie beim Amt zum Schutz personenbezogener Daten einreichen, das an folgender Adresse seinen Sitz hat: Pplk. Sochora 27, 170 00 Praha 7. Wir bitten Sie, wenn Sie glauben, dass von Seiten des Verwalters eine unberechtigte oder sonst fälschliche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt, zuerst den Verwalter zu kontaktieren.

Das Recht kein Gegenstand einer automatisierten individuellen Entscheidung mit rechtlichen oder ähnlichen Wirkungen, umfasst auch die Profilierung
Dieses Recht sichert Ihnen, dass Sie kein Gegenstand einer Entscheidung sind, die ausschließlich auf der automatisierten Verarbeitung, einschließlich Profilierung erfolgt, die für Sie rechtliche Auswirkungen hat oder Sie auf eine ähnliche Art wesentlich betrifft. Dadurch wird dafür gesorgt, dass über die rechtlichen Wirkungen nicht durch automatisierte Vorgänge ohne menschliche Beteiligung entschieden wird, ausgenommen möglicher Ausnahmen. Eine automatisierte Entscheidung ist dann zulässig, wenn diese für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Subjekt der Daten und dem Verwalter erforderlich ist, wenn dies aufgrund des EU Rechtes oder des Rechtes eines Mitgliedsstaates erlaubt ist oder wenn dies auf der ausdrücklichen Zustimmung des Subjektes der daten begründet ist.

Der Verwalter informiert die einzelnen Empfänger, denen Ihre personenbezogenen Daten zugänglich gemacht wurden, über jedwede Änderungen oder Löschungen der personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung im Einklang mit der Ausübung Ihrer oben beschriebenen Rechte. Davon ausgenommen sind jene Fälle, in denen sich dies als unmöglich erweist oder unangemessene Anstrengungen erfordert. Auf Ihre Bitte informiert Sie der Verwalter über solche Empfänger.

In allen Angelegenheiten, die mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zusammenhängen,
egal ob Fragen, geltend gemachte Rechtsansprüche, eingereichte Beschwerden oder andere, können
Sie sich unter folgender
E-Mailadresse: spravce@ctrgroup.cz
der Tel. Nr. : +420 606 026 026 an den Verwalter

oder direkt an den Beauftragten zum Schutz personenbezogener Daten :
Vor- und Nachname : Mgr. Kateřina Kraftová
E-Mail : Kraftova@staidl-leska.com
Tel. Nr. : +420 222 520 096 wenden.

Ihr Antrag wird vom Verwalter ohne unnötigen Aufschub, maximal jedoch innerhalb eines Monats erledigt. In Ausnahmefällen, insbesondere wegen der Kompliziertheit Ihrer Forderung, darf der Verwalter diese Frist um weitere zwei Monate verlängern. Über so eine eventuelle Verlängerung und die Begründung wird Sie der Verwalter selbstverständlich informieren.

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