Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Beschreibung der Gesellschaft und allgemeine Informationen

1.1 Die Gesellschaft CTR Atmospherica Aviation a.s. (weiter nur Gesellschaft) besitzt eine Berechtigung zur Ausübung der kommerziellen Luftfahrt (Flugzeuge) die vom Amt für zivile Luftfahrt unter der Nummer CZ-64 ausgestellt wurde.

Die Gesellschaft behält sich das Recht auf Änderung der allgemeinen Beförderungsbedingungen ohne vorherigen Hinweis vor.

1.2 Angaben über die Gesellschaft (den Anbieter der Dienstleistung)
CTR Atmospherica Aviation a.s.
mit Sitz Seifertova 2919/12, Prag 3 Žižkov 130 00
Ident. Nr. 26456176, UID CZ26456176
eingetragen im beim Stadtgericht in Prag geführten Handelsregister, Abschnitt B, Einlage 7220

1.3 Die von der Gesellschaft angebotene Beförderung richtet sich nach diesen Dokumenten:

  • a) Den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik
  • b) Dem Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, das am 28. Mai 1999 in Montreal unterzeichnet wurde
  • c) Dem Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, dem sogenannten Warschauer Übereinkommen Nr.15/1935 Slg., in der Fassung des Haager Protokolls Nr. 15/1966 Slg. im internationalen Verkehr;
  • d) Den zugehörigen Richtlinien, Vorschriften und Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft (insbesondere EU-OPS, Verordnung des Rates (EG) Nr. 2027/97, Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates (EG) Nr. 889/2002, durch die die Verordnung des Rates (EG) Nr. 2027/97 geändert wird)

1.4 Alle eventuellen Streitigkeiten, die aufgrund der Bestellung eines Fluges und im Zusammenhang mit diesem entstehen, die nicht durch Gespräche zwischen den Vertragsseiten beigelegt werden können, werden gemäß den tschechischen Recht vom für die Gesellschaft zuständigen Allgemeingericht in der Tschechischen Republik beigelegt.

2. Geltendmachung der Allgemeinen Rechtsbedingungen

2.1 Die Allgemeinen Rechtsbedingungen der Gesellschaft werden für alle Flüge angewandt, deren Durchführung vom Klienten (weiter auch als Reisender angeführt) bestellt und von der Gesellschaft bestätigt wurde.

2.2 Die Vertragsseiten können im Rahmen der Bestellung eines Fluges besondere Beförderungsbedingungen festlegen. Die besonderen Bedingungen müssen schriftlich in der Bestellung des Fluges festgehalten und von der Gesellschaft bestätigt werden.

2.3 Der Vertrag über die Beförderung mit Luftfahrzeugen wird zu dem Zeitpunkt abgeschlossen, an dem die Gesellschaft dem Klienten die ordentlich ausgefüllte und unterschriebene Bestellung des Flugs bestätigt.

2.4 Die Flüge der Gesellschaft richten sich nach keinen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klienten.

3. Flugzeug

3.1 Durch die Bestätigung der Bestellung des Fluges garantiert die Gesellschaft, dass sie ein Flugzeug bereitstellt, das über eine ausreichende Kapazität verfügt, um die in der Bestellung angeführte Anzahl von Reisenden zu befördern. Die Gesellschaft kann im Bedarfsfall das vereinbarte Flugzeug durch ein anderes geeignetes Flugzeug der gleichen oder einer höheren Kategorie ersetzen.

3.2 Die Gesellschaft ist dazu verpflichtet nur eine solche Anzahl an Reisenden, die in der Bestellung angeführt ist und nur jene Reisenden, die der Klient in der Liste der Reisenden angeführt hat, zu befördern.

3.3 Eine größere Anzahl von Reisenden, als in der Bestellung angeführt befördert die Gesellschaft nur dann, wenn es die Bedingungen beim Antritt der Reise ermöglichen. Eine größere Anzahl von Reisenden kann die Anhebung des Beförderungspreises zur Folge haben.

4. Flugpreis

4.1 Der in der Bestellung angeführte Flugpreis umfasst:

  • alle Betriebskosten inklusive der mit dem konkreten Flug zusammenhängenden Gebühren;
  • Catering für alle an Bord befindlichen Personen im Umfang des auf www.atmospherica.aero veröffentlichten Angebotes;
  • Versicherung;
  • Satellitentelefon an Bord des Flugzeuges;
  • Kabinenpersonal für die Reisenden (immer für das Flugzeug der Kategorie Hawker 900XP und Ersatzflugzeuge für diesen Flugzeugtyp, die sich gemäß der Vereinbarung von Punkt 3.1 für die Beförderung eignen)

4.2 Der Flugpreis umfasst nicht:

  • den Transfer der Reisenden zum und vom Flughafen;
  • Gebühren für Visa, eventuelle Zollgebühren und Steuern;
  • Zusatzkosten aufgrund von Änderungen gegenüber der bestätigten Bestellung des Fluges;
  • Zusatzkosten aufgrund von Änderungen in Folge der Nichteinhaltung der vereinbarten konkreten Bedingungen des Fluges von Seiten des Klienten (Abflugzeiten, Ankunftszeiten, Änderungen der Anzahl der Reisenden u.Ä.);
  • Zusatzkosten, die aufgrund höherer Gewalt entstehen (nicht geeignete meteorologische Bedingungen, insbesondere Nebel, Gewitter, Sandstürme), die eine Durchführung des Fluges in dem Zeitraum unmöglich machen, der in der Bestellung des Fluges bestätigt wurde);
  • Enteisung des Flugzeuges vor dem Abflug
  • Zusatzkosten in Verbindung mit der Verzögerung des Fluges, wenn diese nicht durch die Gesellschaft verursacht wurden

5. Zahlungsbedingungen und Stornogebühren

5.1 Den Flugpreis kann der Klient der Gesellschaft auf folgende Arten bezahlen:

  • a) bargeldlose Überweisung auf das Konto der Gesellschaft, das in der Bestellung, bzw. in der Anzahlungsrechnung angeführt ist
  • b) mittels einer sogenannten Push-Zahlung

5.2 Bargeldlose Überweisung: wenn in der Bestellung des Fluges nicht anders angeführt, müssen 100% des Flugpreises spätestens 24 Stunden vor Flugbeginn auf das Konto der Gesellschaft überwiesen und gutgeschrieben werden. Wenn eine Bestellung weniger als 24 Stunden vor dem Abflug realisiert wird, muss der Klient vor dem Beginn des Fluges der Gesellschaft auf nachweisliche Art eine Bestätigung über die durchgeführte bargeldlose Überweisung der finanziellen Mittel inklusive Swift Report vorlegen.

5.3 Push Zahlung: Bei der Zahlung des Flugpreises mittels einer sogenannten Push-Zahlung erstellt der Händler eine Zahlungsaufforderung (sogenannter Zahlungslink) im GP Webpay Portal. Der Zahlungslink wird dem Klienten in weiterer Folge per E-Mail zugeschickt. Wenn sich der Klient dazu entscheidet die Zahlung zu realisieren, klickt er auf den Zahlungslink und wird zum GP Webpay Zahlungsportal umgeleitet.
Die Zahlung über den Zahlungslink ist sicher:

  • die Zahlung mittels Kreditkarte wird über das GP Webpay Zahlungsportal in Zusammenarbeit mit der Česká spořitelna, a.s. realisiert;
  • die Kreditkartendaten werden vom Klienten direkt an die Bank übermittelt, die Gesellschaft hat daher keinen Zugang zu den Kreditkartendaten des Klienten, diese Daten werden nirgendwo gespeichert und auch nicht an Dritte weitergegeben;
  • die Übertragung der Daten erfolgt über eine gesichertes HTTPS Protokoll, das diese Informationen chiffriert;
  • Kreditkartenzahlungen erfolgen gemäß dem 3D Secure Standard, der gegenwärtig die sicherste Methode für online Kreditkartenzahlungen ist.

5.4 Restzahlungen des Flugpreises, eventuelle Zusatzzahlungen aufgrund des höheren Flugpreises sind aufgrund einer vorgelegten Rechnung mit einer Fälligkeit von 5 Tagen fällig, wenn nicht anders vereinbart.

5.5 Die Rechnungen enthalten alle Obliegenheiten eines vom Gesetz festgelegten Steuerbeleges. Bei einem Zahlungsverzug ist die Gesellschaft berechtigt dem Klienten Verzugszinsen in der Höhe von 0,05% für jeden Tag des Verzuges zu verrechnen.

5.6 Stornogebühren

Wenn in der bestätigten Bestellung des Fluges nicht anders angeführt, werden im Fall der Stornierung eines bestätigten Fluges durch den Klienten oder im Einklang mit der Bestimmung von Absatz 6.4.1. folgende Stornogebühren verrechnet:

  • a) bis zu 7 Tage vor dem Abflug 500 EUR;
  • b) weniger als 7, aber mehr als 2 Tage vor dem Abflug 30% des Flugpreises;
  • c) weniger als 48 Stunden, aber mehr als 24 Stunden vor dem Abflug 60% des Flugpreises;
  • d) weniger als 24 Stunden vor dem Abflug 80% des Flugpreises;
  • e) nach der im Vertrag festgelegten Abflugzeit 100%des Flugpreises.

Wenn der Flugpreis bereits vom Klienten bezahlt wurde, gibt die Gesellschaft dem Klienten den bezahlten Betrag nach Abzug der gemäß der oben angeführten Stornobedingungen festgelegten Stornogebühr innerhalb von 7 Werktagen ab der Stornierung des vom Klienten bestätigten Fluges zurück. Für die Rückerstattung des Betrages verwendet die Gesellschaft primär das gleiche Zahlungsmittel, das der Klient für die Bezahlung des Flugpreises verwendet hat.

Wenn der Flugpreis vom Klienten noch nicht bezahlt wurde, stellt die Gesellschaft dem Klienten eine Rechnung über den Betrag der Stornogebühr aus, die gemäß den oben angeführten Stornobedingungen festgelegt wurde. Die Rechnung ist innerhalb von 5 Tagen ab Ausstellung fällig.

6. Annullierung des Fluges und Verweigerung der Beförderung

6.1 Die Gesellschaft kümmert sich um die Durchführung der Flüge gemäß der bestätigten Bestellung, wenn die Gesellschaft und der Klient nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, oder wenn keine Umstände aufgrund von höherer Gewalt eintreten, die in Absatz 6.3 oder in Absatz 6.4 angeführt sind. Alle Änderungen müssen von beiden Vertragsseiten durch einen Zusatz zur Bestellung des Fluges bestätigt werden.

6.2 Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass wenn die Reisenden nicht die vereinbarten Boardingzeiten einhalten, dies die Möglichkeiten der weiteren Beförderung beeinflussen, eine Verspätung oder Annullierung des Fluges verursachen und weitere zusätzliche Kosten nach sich ziehen kann. Auch wenn die Gesellschaft alles mögliche unternimmt, um die ursprüngliche Abflugzeit einzuhalten, können Betriebsumstände oder die Grenzen der Dienstleistungen des Flugpersonals wesentliche Abweichungen von der ursprünglich bestätigten Abflugzeit, eventuell eine Annullierung des Fluges oder der Flüge nach sich ziehen.

6.3 Höhere Gewalt

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor den Flug zu annullieren, umzuleiten und wenn es die zeitlichen Möglichkeiten erlauben den Flug oder bestimmte Teile des Fluges auch weiter zu verschieben oder zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, wenn dieser Flug wegen Gründen, die von der Gesellschaft nicht beeinflusst werden können, nicht durchgeführt werden kann. Diese Gründe umfassen, beschränken sich jedoch nicht nur auf den Eingriff Höherer Gewalt, meteorologische Bedingungen, Betriebseinschränkungen, technische Fehler, Streiks, Aufstände, Embargos, Kriege, feindliche Akte oder

Unruhen und deren direkte oder indirekte Folgen. Dies gilt auch ohne Berücksichtigung dessen, ob diese tatsächlich eingetreten sind, drohen oder nur gemeldet wurden.

Wenn aufgrund der oben angeführten Gründe keine Ladung auf dem Zielflughafen möglich ist, wird der Vertag über die Beförderung im Luftverkehr zu dem Zeitpunkt als erfüllt angesehen, zu dem eine Landung auf einem Ersatzflughafen erfolgt. Der Vertag wird auch dann als erfüllt angesehen, wenn aufgrund der oben angeführten Gründe eine Landung am Bestimmungsflughafen für den Abflug des Fluges nicht möglich ist und diese Landung auf einem Ersatzflughafen erfolgt, von wo aus der Klient zum Zielflughafen befördert werden kann.

Wenn der Flug aufgrund der in diesem Absatz angeführten Gründe annulliert oder verkürzt wird, wird der Gesamtpreis des Fluges angemessen um den Preis des Abschnittes oder der Teile gesenkt, die annulliert wurden. Der angemessene Teil des Preises, um den der Gesamtpreis des Fluges gesenkt wurde, wird dem Klienten innerhalb von 7 Werktagen ab der Verwirklichung des Fluges zurückerstattet. Für die Rückerstattung des Betrages verwendet die Gesellschaft primär das gleiche Zahlungsmittel, das der Klient für die Bezahlung des Flugpreises verwendet hat.

6.4 Annullierung des Fluges und Verweigerung der Beförderung

6.4.1 Annullierung des Fluges von Seiten der Gesellschaft

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor den Flug zu annullieren, wenn von Seiten des Klienten ein schwerwiegender Verstoß gegen die in der Bestellung des Fluges vereinbarten Bedingungen oder die gegebenen Allgemeinen Beförderungsbedingungen vorliegt. Im Fall der Annullierung eines Fluges gemäß diesem Absatz ist die Gesellschaft dazu berechtigt dem Klienten Stornogebühren in der in Absatz
5.6 angeführten Höhe zu verrechnen.

Der Kapitän des Flugzeuges ist mit endgültiger Gültigkeit für die Durchführung des Fluges verantwortlich und er kann den Flug aus Sicherheitsgründen oder technischen Gründen annullieren oder über eine Landung auf einem anderen Flughafen entscheiden, als in der Bestellung des Fluges bestätigt. In solchen Fällen haftet die Gesellschaft nicht für eventuelle Schäden, siehe Absatz 6.3.

6.4.2 Verweigerung der Beförderung

Die Gesellschaft hat das Recht die Beförderung des Reisenden, von Gepäckstücken oder Fracht zu verweigern, wenn durch so eine Beförderung die Sicherheit des Flugzeuges gefährdet oder gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen werden würde. Die Gesellschaft hat gleichzeitig das Recht die Beförderung eines Reisenden zu verweigern, der eine Sicherheitskontrolle verweigert oder der auf wesentliche Art die Beförderung stört.

7. Beförderungs- und Reiseunterlagen

7.1 Bei Reisen im Rahmen der Europäischen Union legen alle Reisenden einen gültigen Personalausweis vor; bei Reisen in andere Länder außerhalb der EU müssen ein gültiger Reisepass und wenn erforderlich auch ein gültiges Visum vorgelegt werden. Die Reisenden sind alleine für die Erfüllung aller Anforderungen an die Gültigkeit ihrer persönlichen oder anderen Dokumente verantwortlich, die von allen örtlichen Organen in den besuchten Destinationen gefordert werden.

7.2 Wenn es für die Durchführung des Fluges durch Dritte (Flughafenbestimmungen, Staatsorgane) erforderlich ist, ist die Gesellschaft dazu berechtigt vom Klienten bei der Bestellung des Fluges die Vorlage einer Liste der Reisenden mit Angabe folgender Informationen zu verlangen und der Klient ist dazu verpflichtet diese der Gesellschaft zu übergeben: Vorname, Nachname, Nationalität, Geburtsdatum und Passnummer (Visa, falls erforderlich).

7.3 Gepäck

7.3.1 Die Gesellschaft unternimmt alles um das Gepäck des Klienten zu befördern, wenn dies aus Sicht der Sicherheit des Fluges, der Kapazität des Flugzeuges und der geltenden Vorschriften möglich ist. Im Fall von Zweifeln an der Möglichkeit der Beförderung von Gepäckstücken muss der Klient die Gesellschaft informieren.

7.3.2 Die allgemeine Gewichtsgrenze für befördertes Gepäck beträgt 14 kg, ausgenommen 6 kg Handgepäck für jeden Reisenden. Gepäck, dass diese Gewichtsgrenze überschreitet, muss ausdrücklich von der Gesellschaft erlaubt und in der Bestellung des Fluges angeführt werden.

7.3.3 Die Gesellschaft lehnt die Beförderung von Gepäck ab, dessen Beförderung gesetzlich oder durch Vorschriften verboten ist oder das die Sicherheit des Flugzeuges oder der Reisenden gefährden könnte. Diese Bestimmung gilt insbesondere für Waffen und andere gefährliche Waren im Einklang mit den ICAO Bestimmungen.

7.3.4 Die Gesellschaft befördert keine Tiere, wenn dies nicht ausdrücklich in der Bestellung des Fluges vereinbart wurde.

7.3.5 Der Reisende ist, was das beförderte Gepäck und seinen Inhalt oder beförderte Tiere betrifft, alleine für die Erfüllung aller Dokumente verantwortlich, die von den örtlichen Organen vorgeschrieben werden.

8. Haftung

8.1 Haftung der Gesellschaft

8.1.1 Die Haftung der Gesellschaft richtet sich im internationalen Luftverkehr nach dem Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom
28. Mai (sogenanntes Montrealer Übereinkommen) und weiter nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates der Europäischen Union Nr. 2027/97, in der Fassung der Verordnung Nr. 889/2002 vom 13. Mai 2002, die aus dem Montrealer Übereinkommen hervorgeht und die sich sowohl auf den internationalen, als auch auf den innerstaatlichen Luftverkehr bezieht.

8.1.2 Die Gesellschaft haftet bis zur Höhe des tatsächlichen Schadens, höchstens jedoch bis zur die Haftung ausschließenden Höhe. Die Gesellschaft haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden und auch nicht für entgangenen Gewinn.

8.1.3 Einschränkung der Haftung:

a) Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden;
b) Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden und unerfüllte vereinbarte Bedingungen, die verursacht wurden durch:

(i) Höhere Gewalt;
(ii) meteorologische Bedingungen;
(iii) Umstände, die sich direkt oder indirekt aufgrund von Verordnungen oder Amtshandlungen ergeben;
(iv) Umstände, die von der Gesellschaft nicht beeinflusst werden konnten;

c) Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden und nicht erfüllte vereinbarte Bedingungen, die dadurch verursacht wurden, dass von den Ämtern nicht die erforderlichen Genehmigungen erteilt wurden (zum Beispiel “Erforderliche vorübergehende Genehmigungen“ oder „Landeerlaubnisse“ u.Ä.);
d) Die Gesellschaft wird keine Ansprüche befriedigen, die aufgrund von verspäteten Reisenden, Gepäckstücken oder Fracht oder aufgrund von Landungen auf einem Ersatzflughafen oder des Abfluges von einem Ersatzflughafen entstehen könnten. Ausgenommen sind jene Fälle, in denen die Ansprüche in Folge von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Gesellschaft entstanden sind;

8.2 Haftung des Klienten

8.2.1 Der Klient ist für die Einhaltung der Bedingungen des Fluges verantwortlich, Dies gilt auch dann, wenn er nur als Vermittler auftritt.

8.2.2 Der Reisende ist dazu verpflichtet gewissenhaft seinen aktuellen Gesundheitszustand, insbesondere unter Berücksichtigung auf Herzfehler, hohen Blutdruck, Schwindelanfälle, Erkältungen und andere Unpässlichkeiten und eventuell bei schwangeren Frauen, ihren aktuellen Gesundheitszustand und das Risiko der Beförderung unter Berücksichtigung der Stufe der Schwangerschaft zu beurteilen. Alle Risiken, die sich aus der Beförderung ergeben, trägt in diesem Zusammenhang der Reisende.

8.2.3 Wenn sich Reisende verletzen, ist der Klient dazu verpflichtet die Gesellschaft sofort während des Fluges und spätestens nach dem Ende des Fluges zu informieren.

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